Trump‘s mind, oder: „Wer Jude ist, bestimme ich!“
Unter dem Begriff „Nürnberger Rassengesetze“ wird eine Reihe von diskriminierenden Gesetzen zusammengefasst, die im September 1935 im nationalsozialistischen Deutschland erlassen wurden. Mit ihnen sollte die rassistische Ideologie des NS-Regimes eine juristisch-verbindliche Fixierung bekommen. Vor allem dienten sie dazu, jüdische Bürgerinnen und Bürger systematisch zu entrechten und aus der deutschen Gesellschaft auszuschließen.
Kernbestandteile der „Nürnberger Rassengesetze“ waren zum einen das „Reichsbürgergesetz“: Es unterschied zwischen „Reichsbürgern“ (nur Personen „deutschen oder artverwandten Blutes“) und „Staatsangehörigen“; damit verloren vor allem Jüdinnen und Juden ihre vollen Bürgerrechte. Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ ging zum anderen noch einen Schritt weiter, indem es Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ sowie die Beschäftigung jüdischer Haushaltsangestellter in deutschen Familien verbot.
Die „Nürnberger Rassengesetze“ waren ein erster und entscheidender Schritt in der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, die im weiteren Verlauf der NS-Herrschaft im Holocaust mündete.
Doch so sehr es dem nationalsozialistischen Regime um eine formale Legalisierung und um eine Grundlage für einen umfassenden Vollzug ihrer rassistischen Politik ging, so war es auch eines seiner Kennzeichen, dass einige hochrangige Exponenten Mittel und Wege wussten, die selbstgeschaffenen Paragraphen zu umgehen.
So machte Adolf Hitler von seinem „Gnadenrecht“ Gebrauch, indem er, wenn es ihm gefiel, Juden zu „Ehrenariern“ erklärte oder zu jüdischen „Mischlingen“ aufwertete. Unter seinem persönlichen Schutz stand zum Beispiel der Jude Eduard Bloch, der sich in Linz als Hausarzt sehr um Hitlers an Krebs erkrankte Mutter gekümmert hatte. Zu „Ehrenariern“ wurden außerdem Weggefährten, die sich um die „Bewegung“ verdient gemacht hatten, erklärt. Soldaten, die sich im Ersten Weltkrieg bewährt und hohe Orden bekommen hatten, konnten mithilfe führender Nazis in der Wehrmacht weiterdienen.
Wirtschaftliche Interessen waren ebenfalls ein Grund, weswegen Jüdinnen und Juden zu „Ehrenariern“ erklärt oder ihre „Deutschblütigkeit“ bescheinigt werden konnten. So sorgte sich SS-Führer Heinrich Himmler persönlich um den österreichischen „Halbjuden“ Robert Feix, einen erfinderischen Lebensmitteltechniker. Ein weiterer Personenkreis, der diese besondere Zuwendung erfuhr, waren jüdische Publikumslieblinge von Film und Theater, denen gerne von Hermann Göring oder auch, wenn es opportun war, von Joseph Goebbels geholfen wurde.
Wie die Herren des NS-Regimes mit den „Nürnberger Rassengesetzen“ umzugehen pflegten, verdeutlicht treffend ein Zitat, das Hermann Göring zugeschrieben wird, das aber auch auf einen ähnlichen Ausspruch des antisemitischen Wiener Oberbürgermeisters Karl Lueger (1844 – 1910) zurückgehen könnte:
„Wer Jude ist, bestimme ich!“
Offenbar macht sich nun der amtierende US-Präsident Donald Trump dieses Motto zu eigen, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen. Am 12. März bezeichnete Trump öffentlich den führenden Demokraten im Senat, Chuck Schumer, als „Palästinenser“.
Während eines Treffens im Oval Office mit dem irischen Premierminister Micheál Martin wurde Trump von Reportern im Weißen Haus zur US-Körperschaftssteuerpolitik befragt. Er äußerte daraufhin seinen Unmut darüber, dass die Demokraten im Kongress seine Agenda nicht unterstützten, sprang aber, wie das öfter bei ihm vorkommt, in gewohnter emotionaler Aufwallung von einem Thema zum anderen.
Vor dem Hintergrund der pro-palästinensischen Haltung der irischen Regierung sagte Trump wörtlich: „Schumer ist für mich ein Palästinenser. Er ist ein Palästinenser geworden. Früher war er Jude. Er ist kein Jude mehr. Er ist ein Palästinenser.“ Trump deutete damit offenbar an, dass der erfahrene New Yorker Abgeordnete aus seiner, Trumps, Sicht Israel gegenüber zu kritisch geworden sei.
Lawrence O’Donnell, US-amerikanischer Kommentator auf dem Sender MSNBC, brachte es auf den Punkt, als er dem Fernsehpublikum mitteilte:
„Trump‘s mind is gone.“
Wenn dieser denn je welchen hatte.