Neutralität als Mythos
Blick in die Schweiz Teil 2 (vgl. Teil 1) – Biegsam wie ihre die Geschichte verzerrenden Geschichtsfakten kämpfen Schweizer Rechtspopulisten um die SVP für eine Neutralität ohne Bezug zu den Menschenrechten. Eine kleine Exkursion durch die Neutralitätsgeschichte.
Nach der russischen Invasion der Ukraine 2022 führte die Schweiz Sanktionen gegen Russland ein. Die «New York Times» sprach von einem Bruch mit der 500-jährigen Tradition der Neutralität – ein voreiliger Befund. Denn in der inneren Machtmechanik der Schweiz ist kein Turbomotor eingebaut. Und wenn die Schweiz seit über einem Jahrhundert den Mythos der Neutralität als Staatsraison gepflegt hat, wenn mehr als 90 Prozent die Neutralität in Meinungsumfragen positiv beurteilen, dann wird nicht über Nacht die Skifahrernation Schweiz eine Spitzkehre hinlegen.
Was aber stimmt: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die politischen Koordinaten verschoben und die Definition dessen, was nun als Neutralität gelten soll. Eine Häufung von Adjektiven umgarnt seither das politische Hauptwort Neutralität – kooperative, flexible, solidarische, aktive, integrale und immerwährende Neutralität.
Für die immerwährende Neutralität , die konsequent nicht zwischen Angreifer und Aggressor unterscheiden will, macht sich die rechtspopulistische SVP stark. Ihr stärkstes Megaphon, Christoph Blocher, sagt denn auch: «Durch Übernahme der Wirtschaftssanktionen – gegen Russland – wurde unser Land zur Kriegspartei. Und erst noch gegen eine Atommacht!»
Blocher und die von ihm angeführte Truppe der Neutralitätsfetischisten sieht in den zögerlichen und behutsamen Sanktionsschritten (siehe Bericht Neutralität als Geschäftsmodell») den Verrat an der Neutralität. Schnell lancierte deshalb die SVP und die ihr nahestehende Anti-EU-Vereinigung «Pro Schweiz» die Neutralitätsinitiative und deponierten mehr als 130.000 Unterschriften im Berner Bundeshaus. So darf die Schweizer Stimmbevölkerung bald darüber abstimmen, ob die Neutralität zum Staatszweck wird, der die Aussenpolitik verpflichtet, keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beizutreten und keine Sanktionen mitzutragen – es sei denn, sie werden von der Uno dazu verpflichtet.
Neutralität und Nützlichkeit
Wahrscheinlich 2026 wird die Vorlage vors Volk kommen und eines im Abstimmungskampf gebetsmühlenhaft wiederholen: Dank der umfassenden, immerwährenden Neutralität sei die Schweiz im Zweiten Weltkrieg vor dem Schlimmsten bewahrt worden. Dabei blenden die SVP-Hobbyhistoriker die lange Liste der von der deutschen Wehrmacht überfallenen sieben neutralen Staaten aus, die von Dänemark über die Benelux-Länder bis hin zu Griechenland reicht. Das Neutralitätskonzept war es wohl nicht, welches die deutschen Kriegsplaner vom Angriff auf die Schweiz abgehalten hat. Hitler liess das »kleine Stachelschwein«, wie er die Schweiz gerne betitelte, links liegen, weil deren Gold- und Finanzdrehscheibe nützlich für die deutschen Interessen war. Hier liessen sich Raubgold von jüdischem Zahngold aus den Vernichtungslager bis zu den ausgeplünderten Nationalbanken der besetzten Staaten in harte Devisen verwandeln, um rare Metalle wie Chrom, Mangan und Wolfram einzukaufen – wichtig für die Härtung von Waffenstahl. Der Deutsche Bührle wiederum betrieb in Zürich-Oerlikon eine gut funktionierende Waffenschmiede. Auch gab es nach dem raschen Feldzug gegen Frankreich keine militärische Notwendigkeit das Alpenland anzugreifen.
Ein interessengebundenes Netz der Kooperation war es, das die Schweiz verschont liess und sicher nicht völkerrechtliche Bindungen, für die sich nun die Nazi-Aggressoren keinen Moment interessierten. So bemerkt der Zürcher Historiker Jakob Tanner: «Die Verbindung von Neutralität und Nützlichkeit durchzog … die Geschichte der Schweiz.»
Uno-Charta vs. Gleichbehandlungsgebot
Entstanden ist der moderne Schweizer Neutralitätsgedanke 1907 mit den Den Haager Verträgen. Nur 1907 war in Zeiten von Imperialismus und Kolonialismus der Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln noch erlaubt. Das Beharren der rechtspopulistischen Kreise in der Schweiz auf einen strikten und rigiden Neutralitätsbegriff ist so eine Rolle rückwärts in die Jahre vor dem Ersten Weltkrieg. Mit der Uno-Charta von 1945 ist der Angriffskrieg verboten und die kollektive Selbstverteidigung wiederum ausdrücklich gestattet. Andere Länder können also als solidarisches Kollektiv der vom russischen Aggressor bedrängten Ukraine beistehen. Die Schweiz dagegen beruft sich auf die in den Haager Konventionen und das dort verankerte Gleichbehandlungsgebot. Im Ersten Weltkrieg war dies für die Schweizer Rüstungsindustrie ein lukratives Geschäftsmodell: Sie exportierten beispielsweise en masse Uhrwerkzünder für Artilleriegranaten.
Diese ambivalente Neutralität führte damals nur in sozialdemokratischen Zirkeln zu einem Aufschrei. Heute hingegen sorgt dies national und international für grosse Irritation. Klärungsbedarf besteht nun, warum bis dahin die Schweiz Waffen nach Saudi-Arabien während des Jemen-Konflikts lieferte, nun aber jeden Rüstungsexport in die Ukraine untersagt.
Menschenrechtsorientierte Neutralität
Schlaglichtartig wurde dies der europäischen Öffentlichkeit bewusst, als die Schweiz sich weigerte, halbschrottreife Leopard-Panzer, die die Schweiz halb vergessen in Italien deponiert hatte , als Ersatzteillager für die Ukrainer zur Verfügung zu stellen.
Hier kommt nun das Waffenausfuhrverbot ins Spiel. Dies wurde auf öffentlichen Druck hin 2018 verabschiedet, nachdem zwischen 2000 und 2017 Schweizer Waffen an 32 Staaten geliefert wurden, die in Konflikte involviert waren. Längst aber liegen Meinungsumfragen vor, in denen 70 Prozent der Bevölkerung die Waffenlieferung an die Ukraine gutheissen. Eine Ausnahmegesetz zugunsten der Ukraine wäre möglich, ohne das Kriegsmaterialgesetz generell zu lockern.*
Das sind kleine Schritte, um sich einer wertebasierten Aussenpolitik anzunähern. Dazu gehören striktere Kontrolle der Wirtschaftssanktionen gegenüber russischen Oligarchen, eine Kriegsgewinnsteuer bei den Rohstoffhändlern und auch das Angebot bei einem möglichen Waffenstillstand in der Ukraine Schweizer Blauhelme zu entsenden. Das würde sich innerhalb der Leitplanken bewegen, die die frühere Aussenministerin Micheline Calmy-Rey mit ihrer Ausrufung einer «aktiven Neutralität» definiert hat: « Eine aktive Neutralitätspolitik bedeutet: Die Schweiz steht auf der Seite des Völkerrechts und wenn das Völkerrecht verletzt wird, verhängt die Schweiz Sanktionen.»
Mehr ist wohl nicht drin. Denn die Neutralität ist seit einem Jahrhundert ein Mythos, den auch die neue geopolitische Zeitenwende nicht in Frage stellen kann.
*Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats hat am 1. April 2025 empfohlen, dass das Kriegsmaterialgesetz so abgeändert wird, dass der Export in Länder der Nato grundsätzlich bewilligt wird, auch wenn sie sich in einem internen oder externen Konflikt befinden. Schon jetzt droht die Gruppe Schweiz ohne Armee mit einem Referendum. Statt bei dem strikten Gesetz zu bleiben oder es mit einem Blankoscheck für die Nato-Länder zu versehen, wäre sicher eines besser: Die Schweiz sollte gezielt die Ukraine unterstützen – ohne das Kriegsmaterialgesetz generell zu lockern.