Handkolorierter Druck von James Gillray (London 1805): The Plumb-pudding in danger, or, State epicures taking un petit souper.

Schmitteinander, Folge 1

Peter Conzelmann

„Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des Kommunismus.“

Mit diesem Satz beginnt eine der wichtigsten politischen Schriften: das „Manifest der Kommunistischen Partei“, kurz auch „Das Kommunistische Manifest“ genannt. Geschrieben haben es Karl Marx und Friedrich Engels, veröffentlicht wurde es im europäischen Revolutionsjahr 1848.

Im Jahr 2025 könnte man das Zitat abwandeln und einen völlig neuen Inhalt geben:

„Ein Gespenst geht um in der Welt – das Gespenst des Carl Schmitt.“

Unser Blog „Zeitenwende“ beschäftigt sich mit einigen Facetten dieses weltpolitischen Halloweens. Die heutige Folge trägt den Titel

Trump, Putin, Xi und der „Kronjurist des Dritten Reichs“

Seit dem 24. Februar 2022, dem Überfall Russlands unter Vladimir Putin auf die Ukraine, reden wir von der Zeitenwende. Warum? Es war die Tatsache, dass rund 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs wieder eine auf mindestens Missachtung der Souveränität, wenn nicht Vernichtung eines anderen Staates und einer anderen Kultur sowie auf puren Land- und Menschenraub zielende militärische Aggression in Europa stattfindet. Dass all die politischen Bemühungen der zurückliegenden 50 Jahre um Abrüstung und Ausgleich, um einen „Wandel durch Annäherung“, zuletzt einen „Wandel durch Handel“ zu nichts, wenn nicht zu ihrem Gegenteil geführt hatten, nämliche zu einem Erstarken des russischen Imperialismus. Dass eine vermeintlich gut austarierte und völkerrechtlich abgestützte Friedensordnung für Europa in kürzester Zeit in sich zusammenbrach. Dass Institutionen wie NATO und EU scheinbar machtlos danebenstanden, als die russische Kriegsmaschinerie die letzten humanen Schwellen überschritt, indem sie in brutalster Weise zivile Opfer nicht nur in Kauf, sondern bewusst ins Kalkül nahm.

Seit dem 21. Januar 2025 ist die Welt noch einmal eine andere geworden. Mit Donald Trump zog ein Präsident ins Weiße Haus, der es darauf anlegt, die rund 250 Jahre alte Verfassung seines Landes aus den Angeln zu heben, bisher von den USA geachtete internationale Regeln zu missachten, Drohungen gegen friedliche Nachbarn auszustoßen und langjährige, enge Freunde und Verbündete mindestens zu verunsichern, wenn nicht zu korrumpieren. Ein Präsident, der in obszöner Weise beständig Lügen verbreitet, Fakten verdreht und Kausalitäten umkehrt: aus dem Opfer des russischen Angriffs macht er den Schuldigen am Krieg. Ein Präsident, der im Zusammenhang mit Kanada und Grönland offen mit dem Gedanken der Annexion von Territorien bis dato verbündeter und befreundeter Staaten spielt.

Im Windschatten der USA und Russlands scheint die Volksrepublik China, unter der uneingeschränkten Führung des Staats- und Parteichefs Xi Jinping, nur darauf zu warten, seine langgehegten Vormachts- und Expansionspläne in die Tat umzusetzen, vorerst durch den wachsenden Druck auf Taiwan und die Anrainerstaaten des Gelben Meeres. Die jüngsten Manöver der volksrepublikanischen Streitkräfte vor der Küste Taiwans sollen deren Einwohnern und aller Welt zeigen, wie der Insel völlig isoliert werden könnte.

Aus der (eventuell nur) europäischen Zeitenwende wurde eine globale, manche, so der Philosoph und Sozialwissenschaftler Jürgen Habermas, sprechen vom „Epochenbruch“. Die bisherigen völkerrechtlichen Maßstäbe scheinen sich grundsätzlich zu verschieben oder ganz unter die Räder zu kommen.

Wird wieder in geopolitischen Großräumen gedacht und gehandelt?

Im Jahr 1938 beschäftigte sich der deutsche Jurist und politische Philosoph Carl Schmitt (1888 – 1985) mit dem Thema „Großraum“. Nach den Wahlen im März 1933, die zur Machtergreifung der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler führten, war der bis dahin als katholisch-konservativer und politisch-reaktionärer Kritiker des Parlamentarismus im Allgemeinen und der Weimarer Republik im Speziellen in Erscheinung getretene Schmitt zum glühenden Unterstützer der neuen Machthaber und vor allem des „Führers“ Adolf Hitler geworden. Der aufgrund seines exzellenten Rufs als Staatsrechtsexperte an die Berliner Friedrich-Wilhelm-Universität berufene wurde aus seiner akademischen Position heraus zu einem der wichtigsten politischen Stichwortgeber der Nazis. Dies war der Grund, warum Schmitt in der Folge und bis in die Nachkriegszeit hinein als „Kronjurist des Dritten Reichs“ bezeichnet wurde.

Hatte sich Schmitt zuvor hauptsächlich mit Fragen des Verfassungsrechts beschäftigt, so nahm er vor dem Hintergrund des entstehenden „Führer-Staates“ und der immer offener diskutierten „Lebensraum“-Thematik – ein programmatischer Schwerpunkt der Nationalsozialisten – verstärkt das Völkerrecht ins Visier seiner Überlegungen. In beiden Fällen positionierte er sich als Antipode des bürgerlichen Liberalismus, wie er zu seiner Zeit insbesondere von Großbritannien und den USA repräsentiert wurde. Wie kaum ein anderer nahm er die spezifischen Schwächen des Liberalismus ins Visier.

Zu Schmitts Axiomen gehörte, dass nicht die Politik dem Staat und somit auch dem Recht zu folgen habe, sondern der Staat und das Recht der Politik. Hieraus konnte er zum Beispiel, so im Zusammenhang mit den auf Befehl Hitler erfolgten Mordaktionen im Rahmen der „Röhm-Affäre“ im Jahr 1934, die Feststellung ableiten:

„Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft.“

In abstrakterer Form entstand aus diesem Gedanken das Diktum, i.e. der erste Satz aus seiner Schrift „Politische Theologie“:

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“

Als immer deutlicher wurde, dass das Nazi-Regime einen groß angelegten Eroberungskrieg mit hauptsächlich östlicher Zielrichtung konkret plante, argumentierte Schmitt, dass die Welt nicht mehr nur, wie es das bisherige, klassische Völkerrecht vorsah, aus souveränen Nationalstaaten auf gleicher Höhe bestehe, sondern aus „Großräumen“, die jeweils von einer dominierenden Macht bestimmt würden. Die Staaten innerhalb eines Großraumes wurden entsprechend hierarchisch geordnet. Das neu erstandene „Dritte Reich“ sollte eine dieser dominierenden Mächte sein, zumindest in Europa.

Schmitt wies dieses Konzept als Friedensordnung aus. Denn die Großräume sollten von „raumfremden Mächten“, also von externen Einflüssen frei bleiben. Als Muster hierzu diente ihm insbesondere die sogenannte „Monroe-Doktrin“. Diese wurde benannt nach dem US-amerikanischen Präsidenten James Monroe, der in seiner Rede zur Lage der Nation vom 2. Dezember 1823 die Außenpolitik der USA auf den Grundsatz stellte, dass die europäischen Mächte sich in Zukunft nicht mehr auf dem amerikanischen Doppelkontinent einzumischen hätten. Durch Schmitt erfuhr dieses anti-imperialistisch gedachte Konzept eine Kehrtwendung: Der Großraum wurde zur Lizenz für eine multipolare, imperiale Struktur der Welt.

Nichteinmischen bedeutet für Schmitt zudem, dass es universale, global geltende Werte nicht geben kann. Damit meinte er vor allem die humanistischen Werte, auf die sich die beiden Siegermächte des Ersten Weltkriegs USA und Großbritannien stützten, Grundlage unter anderem für den 14-Punkte-Plan des US-Präsidenten Woodrow Wilson. Nach Schmitts Auffassung dienten sie sowieso nur der Verschleierung derer höchsteigenen Machtinteressen.

Es scheint, als würden sich die drei großen Macher des aktuellen Weltgeschehens auf Carl Schmitt besinnen wollen. Der Umstand, wie sich die drei über die größten militärischen Potentiale verfügenden Mächte in ihren innen- wie außenpolitischen Bestrebungen strukturell annähern, wie autokratische, anti-liberale, oligarchische und imperialistische Züge in je nationaler Eigenart immer deutlicher hervortreten, wie eine Aufteilung der Welt in großraummäßige Einflusszonen zur Blaupause einer neuen Weltordnung zu werden beginnt – alles das deutet darauf hin, dass die Schmittschen Gedanken aus den späten 1930er Jahren wieder aktuell sind, auf Regierungsebene sowie in der Welt der Diplomatie und nicht mehr nur in universitären Fachkreisen.

Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass ein Donald Trump je von Carl Schmitt gehört noch je eine Zeile aus dessen Oeuvre gelesen hätte: die ultra-konservativen Think Tanks, die ihm maßgeblich den Weg ins Weiße Haus gebahnt haben, sie haben den „Kronjuristen des Dritten Reichs“, davon kann man ausgehen, rezipiert und verstanden. So kann das Trumpsche „Deal-Making“ entsprechend, nämlich als Abgrenzung von Einflusssphären verstanden werden.

Möglicherweise haben sich auch die Richter des Supreme Courts von Carl Schmitt inspirieren lassen. Am 1. Juli 2024 fällte der oberste Gerichtshof der USA im Fall „Trump v. United States“ ein bedeutendes Urteil zur Strafverfolgungsimmunität von US-Präsidenten. Das Gericht entschied mit 6 zu 3 Stimmen, dass ein Präsident in manchen Bereichen eine absolute Immunität für Handlungen habe, für andere offizielle Handlungen bestehe eine vermutete Immunität.

Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgung ehemaliger und zukünftiger US-Präsidenten. Vor allem, weil eine absolute Immunität für offizielle Kernfunktionen, die gemäß Artikel II der US-Verfassung fallen, also zum Beispiel Begnadigungen, Ernennungen oder die Außenpolitik, eine deutliche Erweiterung der präsidialen Immunität im Vergleich zum bisherigen Zustand bedeutet. Die vermutete Immunität kann für andere offizielle Handlungen nur unter bestimmten Umständen durch die Justiz aufgehoben werden, indem nachgewiesen wird, dass eine Strafverfolgung dieser Handlungen die Funktionsfähigkeit der Exekutive nicht beeinträchtigt, was eine Strafverfolgung erschwert.

Die Entscheidung des Supreme Court steht im Zusammenhang und hat direkten Einfluss auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Donald Trump und seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 sowie der versuchten Wahlbeeinflussung in Georgia.

Daher löste der Richterspruch eine intensive Debatte über die Balance zwischen Exekutivgewalt und Rechtsstaatlichkeit aus. Viele Kritiker der Entscheidung sehen mit ihm den Weg gebahnt, dass die USA sich einem System annähern, in dem ein Präsident „über dem Gesetz“ steht. Die Kritiker argumentieren, dass die Entscheidung die demokratische Kontrolle über das Präsidentenamt schwäche und die Tür für potenziellen Machtmissbrauch öffne.

Wladimir Putin und Xi Jinping müssen sich bei ihrem Regierungshandeln nicht mit solchen verfassungsrechtlichen Winkelzügen belasten. Kein Gericht ihres Landes würde sich je an sie heranwagen. In Russland wie in China ist die Politik eindeutig dem Recht vorgeordnet.

Carl Schmitt hätte sich angesichts dieser Machtfülle die Hände gerieben.

Und mit oder ohne konkreten Bezug auf den „Kronjuristen des Dritten Reichs“: Die russischen und chinesischen Forderungen nach einer „multipolaren Welt“, in welcher sich mehrere Großräume die globalen Sphären aufteilen und universale Werte keine Geltung haben, auch sie enthalten mit Sicherheit erhebliche Anteile Schmittschen Denkens.

In diesem tri-polaren „Schmitteinander“, in welcher die Machtkonzentration auf Wenige oder Einzelne in der Exekutive und die imperiale Aufteilung der Welt in Interessens- und Einflusssphären Hand in Hand gehen, scheinen die Europäer und mit ihnen die Deutschen ihren Platz noch nicht gefunden zu haben oder schon ganz aus dem Rennen zu sein.

Carl Schmitt, Der Führer schützt das Recht, Deutsche Juristen-Zeitung vom 1. August 1934, Heft 15

ders., Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2015.

ders., Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht. Vierte, um ein Personenregister ergänzte Auflage der Ausgabe von 1941, Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2022.

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